L-Visum – Mitarbeiterentsendung möglich gemacht

L-Visum – Mitarbeiter-Entsendung

Ein Unternehmen mit Standort in Deutschland sowie einer Tochterfirma in den USA möchte Führungskräfte aus dem deutschen Unternehmen in der US-amerikanischen Tochterfirma arbeiten lassen. Für solch eine firmeninterne Versetzung von Mitarbeiter/innen aus Deutschland in die USA benötigt man ein L1-Visum.

Das Visum kann auch eingesetzt werden, wenn es sich beim deutschen Unternehmen um die Tochtergesellschaft handelt und der Mitarbeiter in der US-Muttergesellschaft arbeiten soll. Ebenfalls möglich ist eine Entsendung aus einem deutschen Unternehmen in eine US-Filiale des Unternehmens.

Sie haben ein Unternehmen AUSSERHALB der USA sowie ein mit ihm verbundenes Unternehmen IN den USA und möchten nun Mitarbeiter/innen aus dem Unternehmen außerhalb ins Unternehmen in den USA entsenden. Diese Mitarbeiter benötigen dafür ein Visum und zwar das L-Visum.

L1a: Mitarbeiter in leitender Funktion erhalten das L1a Visum
L1b: Mitarbeiter mit fachlicher Spezialisierung ein L1b Visum.

Bei Menschen, die sowohl eine leitende Funktion im US-Unternehmen erhalten als auch aufgrund ihrer fachlichen Spezialqualifikation dort gebraucht werden, ist sowohl ein L1a als auch ein L1b Visum möglich.

L2 Visa: Werden einem möglichen Ehepartner und den Kindern desjenigen ausgestellt, der mit dem L1a/b Visum in die USA einreist.

Voraussetzungen:

  • Wichtig ist, dass das entsendende Unternehmen und das, in dem der Mitarbeiter mit L-Visum in den USA arbeiten soll, in einer engen Verbindung zueinander stehen. Dabei kann es sich allerdings durchaus um zwei Unternehmen handeln, die rechtlich unabhängig voneinander existieren.
  • Der Geschäftsbetrieb im entsendenden Unternehmen muss aufrechterhalten werden, während sich der Mitarbeiter mit L-Visum in den USA aufhält. Ein Einzelunternehmer kann also nicht sich selbst mit L-Visum in ein „Tochterunternehmen“ in den USA entsenden.
  • Wie bereits geschildert, muss man in der US-Firma in leitender Funktion arbeiten oder aufgrund einer fachlichen Spezialisierung benötigt werden, um Chancen auf ein L1-Visum zu haben.
  • Das den Antrag stellende Unternehmen ist das US-Unternehmen.
  • Innerhalb der letzten drei Jahre muss der Mitarbeiter, für den das L-Visum beantragt wird, mindestens 12 Monate in leitender oder spezialisierter Funktion als festangestellte Kraft im entsendenden Unternehmen gearbeitet haben.

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