E1 Visum – Handel mit der USA
Möchten Sie ein Handelsunternehmen aufbauen, das Handel zwischen den USA und Ihrem Heimatland organisiert? Wenn Sie aus Ländern wie Deutschland, Österreich und der Schweiz stammen, kommt für Sie ein Visa E1 (Handel) in Frage.
E2 Visum – Investieren in den USA
Planen Sie Investitionen in den USA? Wenn Sie aus Ländern wie Deutschland, Österreich und der Schweiz stammen, kommt für Sie ein Visa E2 (Investitionen) in Frage.
Voraussetzungen
Bei beiden Visa müssen die angestrebten geschäftlichen Transaktionen „beträchtlich“ sein. Das gilt für die Investitionen beim Antrag auf ein E2 Visum wie für Wert und Volumen des Handels beim Antrag auf ein E1 Visum.
Für E1 Visa (Handel):
Beim Handelsvisum gilt auch, dass mindestens 50% des Handels zwischen den USA und dem Vertragsland bestehen muss. Das Visum E1 kann nur jemand erfolgreich beantragen, der aus einem Land stammt, das mit den USA einen Handels- und Schifffahrtsvertrag abgeschlossen hat. Das ist etwa bei der Bundesrepublik Deutschland der Fall.
Zugleich ist beim Handelsvisum E1 die Sache mit dem Volumen wichtig. Das bedeutet etwa: Plant man ein Handelsgeschäft, bei dem voraussichtlich im Zeitraum X 1.000 Produkte zum Gesamtwert von 500.000€ verkauft werden, hat man höhere Chancen auf ein E1-Visum, als wenn man im selben Zeitraum 100 Produkte mit demselben Gesamtwert veräußert.
Für E2 Visa Investition:
Beim Investorenvisum spielt das Verhältnis zwischen der geplanten Investition und dem Projektvolumen eine Rolle. Plant man also etwa eine 200.000 US-Dollar schwere Investition für ein millionenschweres Projekt, ist das weniger überzeugend als dieselbe Summe, die in ein 400.000 US-Dollar schweres Projekt investiert wird. Die Begründung leuchtet ein: Im ersten Fall muss deutlich mehr Fremdkapital aufgebracht werden, um das Projekt zu realisieren, was das Risiko eines Scheiterns tendenziell vergrößert.
- Beim Investorenvisum E2 ist ebenfalls entscheidend, dass der Investor aus einem Land stammt, mit dem die USA einen passenden Vertrag abgeschlossen hat.
- Investiert werden muss zudem in ein bestehendes Unternehmen.
- Die Investition soll im wirtschaftlichen Sinn ein Risiko darstellen und nicht rein spekulativ sein.
- Der Investor muss darüber hinaus in die USA kommen.
- Gültigkeit: 2-5 Jahre
Visa E1 und E2 gelten in der Regel anfangs für fünf Jahre und lassen sich viele Male um jeweils weitere fünf Jahre verlängern. Dadurch ist mit den beiden E-Visa im Prinzip ein dauerhafter Aufenthalt in den USA möglich. Etwas Unsicherheit bleibt jedoch, wenngleich die Chance auf eine Verlängerung bei einer erfolgreichen Investition bzw. einem erfolgreichen Handelsunternehmen hoch ist.
Unsere Leistungen
- Erstellung von individuellen Checklisten die für die Antragstellung benötigt werden
- Beratung zu den jeweiligen Visakategorien und die der damit erforderlichen Nachweise, die Sie für eine erfolgreiche Beantragung vorlegen müssen
- Erstellung des Businessplans in Englisch in Abstimmung mit Ihnen (dieser ist erforderlich)
- Komplette Zusammenstellung des Ordners, der vorab beim US Konsulat zur Prüfung eingereicht werden muss.
- Ausfüllen des elektronischen Antragsformulars DS-160 sowie weiterer erforderlichen Anträge
- Weiterleitung der konsularischen Visagebühr für 1 Person
- Wir vereinbaren für Sie den Visa-Interviewtermin beim US-Konsulat in Frankfurt
Full-Service Paket
Wir begleiten Sie in der kompletten Antragsphase und erstellen alle Unterlagen für Sie, so dass Sie diese nur noch unterschreiben und abschicken müssen. Um alles andere kümmern wir uns.