US Businessvisa für Deutsche: Zahlen und Fakten!

US Businessvisa für Deutsche: Zahlen und Fakten!

2013 vergaben die USA 1317 E1- und 3.811 E2-Visa an Deutsche für einen geschäftlichen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten. Damit erhielten Deutsche 2013 im Vergleich etwas weniger E-Visa als 2012. Auch bei den L-Visa gab es ein leichtes Minus. Allerdings bleibt Deutschland eins der europäischen Länder mit den meisten bewilligten E- und L-Visa für einen geschäftlichen beziehungsweise einen Arbeitsaufenthalt in den USA. Das geht aus statistischen Zahlen der US-amerikanischen Behörde für Konsulatsangelegenheiten (Bureau of Consular Affairs) im US-amerikanischen Außenministerium hervor.

Deutsche erhalten die meisten E-Visa in Europa

2013 gingen die allermeisten an Europäer vergebenen E1-Visa an Deutsche. Mit großem Abstand folgen 245 an Italiener vergebene E1-Visa. Bei den E2-Visa waren die 3.811 an Deutsche vergebenen Visa ebenfalls Spitze in Europa. Hier folgten Großbritannien und Nordirland mit insgesamt 2.488 und Italien mit 1.173 E2-Visa. Insgesamt wurden 2013 an Europäer 2.469 E1- und 13.553 E2-Visa vergeben.

Im Vergleich zu 2012 ist die Zahl der an Deutsche vergebenen E-Visa im Jahr 2013 gesunken. So sank die Zahl der vergebenen E1-Visa von 1.338 Visa (2012) um 1,57%, während die Anzahl der an Deutsche vergebenen E2-Visa von 3.847 im Jahr 2012 um 0,94% gesunken ist.

2013 wurden insgesamt 2.206 L1-Visa an Deutsche vergeben, was gegenüber den 2.267 Visa im Jahr 2012 ein Minus von 2,69% bedeutete. Deutlich mehr L1-Visa (6.254 Visa) erhielten 2013 Briten und Nordiren. An Franzosen wurden dagegen nur etwas mehr L1-Visa als an Deutsche vergeben (2.378 L1-Visa). 2013 erhielten insgesamt 21.068 Europäer L1-Visa. Die 2013 an Deutsche vergebenen L2-Visa (1.596) bedeuteten ein Minus von 1,24% gegenüber 2012 (1.616 vergebene L2-Visa). An Briten wurden im selben Jahr 4.996 und an Franzosen 2.791 L2-Visa vergeben. Spanier erhielten 2013 insgesamt 1.580 L2-Visa.

Visa für Handel, Investitionen und Mitarbeiter-Entsendung

E1- und E2-Visa sind US-amerikanische Visa für diejenigen, die in den USA handeln beziehungsweise investieren möchten. E1 ist das Handelsvisum der USA. Es wird an Menschen aus Ländern vergeben, mit denen die USA einen Handels- und Schifffahrtsvertrag abgeschlossen haben, sofern die Antragsteller in den USA einen Handel aufbauen möchten, der zu mindestens 50% zwischen den USA und dem jeweiligen Vertragsland abgewickelt werden muss. Eine Rolle bei der Frage, ob das Visum gewährt wird, spielt das erwartbare Handelsvolumen. Es muss „beträchtlich“ sein. Wie hoch der konkrete Betrag zu sein hat, ist nicht eindeutig definiert, aber 100.000 US-Dollar pro Jahr sollte das Handelsvolumen schon deutlich übersteigen.

Das E2-Visum ist dagegen für diejenigen gedacht, die in den USA investieren möchten. Hier spielt unter anderem das Verhältnis zwischen der investierten und der für das jeweilige Projekt benötigten Summe eine Rolle. Kurz gesagt: Je näher die Summe, die der Antragsteller investieren möchte, an der Gesamtsumme liegt, die investiert werden muss, desto weniger Fremdkapital ist nötig und desto größer sind die Chancen auf ein E2-Visum.

L-Visa können von US-Unternehmen für Führungskräfte und/oder Spezialisten aus einem ausländischen Unternehmen beantragt werden, sofern das ausländische eng mit dem US-Unternehmen verbunden ist (z.B. Mutter- und Tochterunternehmen) und die Führungs- oder Fachkraft in die USA entsendet werden soll.

ALTON hilft bei den Visa-Anträgen

Das Unternehmen ALTON unterstützt Privatleute und Unternehmen aus deutschsprachigen Ländern bei allen Fragen rund um US-Visa. ALTON berät seine Kunden, welche US-Visa sie benötigen, und übernimmt bei Bedarf sämtliche Formalitäten beim Antrag. So vermeiden Kunden von Anfang an Fehler bei Visa-Anträgen und sichern sich somit größtmögliche Chancen auf eine schnelle Zuteilung. ALTON bietet Kunden aber noch weitere Unterstützung an. Das Unternehmen berät Unternehmer zu ihren Chancen auf dem US-Markt. Es unterstützt Kunden bei Bedarf dabei, Unternehmen mit US-amerikanischer Rechtsform (LLC oder Corporation) zu gründen, sucht für sie Gewerbeimmobilien in Florida und vermittelt Kontakte zu kompetenten US-amerikanischen SteuerberaterInnen und RechtsanwältInnen.

 

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