Zwar gibt es nach wie vor keine verbindlichen Aussagen, wie lange der Travel Ban noch in Kraft bleiben wird, zumindest haben die USA aber nun die Kriterien für die Beantragung einer National Interest Exception (NIE) wieder etwas gelockert.
Im März 2021 hatten die US-Behörden den Kreis der für eine National Interest Exception in Frage kommenden Personen noch deutlich eingeschränkt. NIE-Antragsteller musste seither in einer von 16, vom Department of Homeland Security definierten, systemrelevanten Sektoren tätig sein. (siehe hier)
Weiterhin musste belegt werden, dass die Einreise des Antragsstellers zwingend notwendig ist, um die Aufrechterhaltung von Produktions- und Lieferketten und die Gewährleistung von essenziellen Dienstleistungen sicherzustellen. Führungskräfte blieben dabei weitestgehend außen vor. Was zu deutlichen Einschränkungen für viele Geschäftsreisende und Investoren führte.
Mit der Anfang Juni in Kraft getretenen Änderung, sind nun künftig auch Führungskräfte („…who are seeking to provide vital support or executive direction for critical infrastructure…“) wieder ausdrücklich eingeschlossen und können eine NIE beantragen.
Erleichterungen auch für Antragssteller aus nicht systemrelevanten Bereichen
Ebenfalls für eine National Interest Exception in Frage kommen nun auch wieder Antragssteller, die „vital support or executive direction for significant economic activity” leisten. Möglich werden also Reisen von Geschäftsführen und Führungskräften von Firmen, die eine beträchtliche Investition in den USA getätigt haben oder dabei sind dies zu tun.
Selbes gilt für Reisen von Fachpersonal zum Zwecke der Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Maschinen und Ausrüstung, sowie für die Schulung von Personal vor Ort. Auch hier muss dokumentiert werden, dass diese Tätigkeiten in Verbindung mit einer beträchtlichen Investition in den USA stehen.
Unklar bleibt hierbei, in welchen Größenordnungen sich eine „beträchtliche Investition“ bewegen muss und wie die neuen Regelungen konkret von den Konsulaten ausgelegt werden.
Letztendlich wird über jeden NIE-Antrag einzeln entschieden und den Konsulatsbeamten muss dargelegt werden, warum eine Einreise zwingend notwendig ist. Neben einer schlüssigen Argumentation kommt es hier auf aussagekräftige Dokumente an, die dem Antrag beigefügt werden, wie Einladungsschreiben, Verträge o.ä.
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