Terrorabwehr: USA schränken VISA-Freiheit ein!

Terrorabwehr: USA schränken VISA-Freiheit ein!

Als Maßnahme zur Terrorabwehr gelten in den USA seit dem 21. Januar 2016 Einschränkungen beim Visa-Waiver-Programm (VWP). Das VWP ermöglicht Bewohnern von Ländern wie Deutschland einen visafreien Aufenthalt in den Vereinigten Staaten, sofern der Aufenthalt maximal 90 Tage dauert. 
Die Visumsfreiheit gilt jetzt jedoch nicht mehr für Einwohner der ins VWP integrierten Staaten, die zugleich Staatsangehörige eines der Länder Iran, Irak, Sudan und Syrien sind. Zudem wird sie für diejenigen Bewohner von VWP-Staaten ausgesetzt, die am oder nach dem 1. März 2011 in eins der Länder Iran, Irak, Sudan und Syrien gereist sind. In beiden Fällen sind aber Ausnahmen definiert.

Eingeschränkte Visafreiheit bedeutet kein Einreiseverbot

Dass die Visafreiheit bei einem maximal 90-tägigen Aufenthalt für die oben definierten Personengruppen eingeschränkt wurde, ist nicht mit einem pauschalen Einreiseverbot gleichzusetzen. Allerdings müssen diese Personengruppen nun aufgrund der Einschränkung bei jeder Reise in die USA im Rahmen des normalen Einreiseverfahrens ein Visum beantragen. Möglich ist das an der für sie zuständigen US-Botschaft oder im zuständigen US-Konsulat. Sollte eine besondere Dringlichkeit bestehen, ist aber ein beschleunigtes Verfahren möglich.

Der Verlust der Visafreiheit gilt übrigens auch für diejenigen aus der oben definierten Personengruppe der Menschen mit einer Doppelstaatlichkeit, die derzeit schon eine elektronische Reisegenehmigung auf Basis des ESTA (Electronic System for Travel Authorizations) besitzen. Die Genehmigung ist seit dem 21. Januar 2016 nicht mehr gültig. Allerdings sind grundsätzlich Ausnahmen möglich.

Ausnahmen sind möglich

Der US-Minister für innere Sicherheit kann Ausnahmen von der eingeschränkten Visafreiheit definieren. Die offizielle Website der US-Botschaft und der US-Konsulate in Deutschland nennt folgende Reisende, für die grundsätzlich eine Ausnahmegenehmigung möglich ist:

  • „Personen, die im Auftrag internationaler Organisationen, regionaler Organisationen und subnationaler Verwaltungseinheiten im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben in den Irak, den Sudan, nach Iran oder Syrien gereist sind;
  • Personen, die im Auftrag einer humanitären Nichtregierungsorganisation im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben in den Irak, den Sudan, nach Iran oder Syrien gereist sind;
  • Journalisten, die zum Zwecke der Berichterstattung in den Irak, den Sudan, nach Iran,  oder Syrien gereist sind;
  • Personen, die nach Abschluss des gemeinsamen umfassenden Aktionsplans (Joint Comprehensive Plan of Action) vom 14. Juli 2015 aus rechtmäßigen geschäftlichen Gründen nach Iran gereist sind; und
  • Personen, die aus rechtmäßigen geschäftlichen Gründen in den Irak gereist sind.“

Aber Achtung: Personen, die zu den oben genannten Personengruppen gehören, erhalten nicht automatisch eine Ausnahmegenehmigung. Ob die Genehmigung erteilt wird, wird im Einzelfall entschieden.

Für die meisten Deutschen ändert sich nichts

Für die große Mehrheit der VWP-Reisenden ändert die Regeländerung nichts. Das gilt also auch für die meisten USA-Reisenden aus Deutschland. Insgesamt sind 38 Länder ins Visa Waiver Programm integriert: Neben Australien und Neuseeland gehören viele europäische Länder (wie z.B. Deutschland, Österreich, Schweiz) und einige südamerikanische und asiatische Länder dazu. Die Visafreiheit bei einem maximal 90-tägigen Aufenthalt gilt sowohl bei touristischen wie bei Geschäftsreisen.

Seit Anfang 2009 benötigen Reisende aus VWP-Ländern in jedem Fall die ESTA-Genehmigung, wenn sie visafrei in die USA reisen. Den Antrag kann man auf einer Website des „Departments of Homeland Security“ und der US-amerikanischen Zoll- und Grenzschutzbehörde stellen. Das sollte man spätestens 72 Stunden vor einem Abflug in die USA tun.

Keine Kommentare vorhanden

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind markiert *
Sie können diese HTML-Tags und Attribute <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong> nützen.
Close
us-visa.de