Wer sich mit einem L-Visum in den USA aufhalten darf, hängt von der Art des L-Visums ab. Ein L1a Visum berechtigt Führungskräfte zum Aufenthalt, ein L1b Visum spezialisierte Fachkräfte und ein L2 Visum enge Familienmitglieder von Arbeitskräften, die mit L1a oder L1b Visum in die USA einreisen. Voraussetzung für ein L1a oder L1b Visum ist, dass der jeweilige Mitarbeiter vom US-Unternehmen angefordert wird, das mit dem Unternehmen im Ausland in enger Verbindung steht.