Mit einem E1 Visum dürfen sich nur Menschen aus Ländern in den USA aufhalten, mit denen die USA einen Handels- und Schifffahrtsvertrag abgeschlossen hat. Solch ein Vertrag besteht beispielsweise zwischen den USA und Deutschland. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass die Handelsgeschäfte in Volumen und Wert beträchtlich sind und dass mindestens 50% des Handels zwischen den USA und dem Heimatland desjenigen realisiert wird, der das Visum erhalten hat.