E-Visa existieren in den Varianten E1 und E2. Das Visum E1 ist das Handelsvisum und das Visum E2 das Investorenvisum. Wer also in den USA einen nicht unerheblichen Handel zwischen den USA und seinem Heimatland organisieren möchte, kann das Visum E1 nutzen. Möchte man dagegen eine nicht unerhebliche Summe in ein bestehendes Unternehmen in den USA investieren, kommt für den Aufenthalt das Visum E2 in Frage.