Was sind E- und was sind L-Visa?
Sowohl E- als auch L-Visa berechtigen dazu, in den USA zu arbeiten. Die E-Visa bieten denjenigen die Chance auf einen Aufenthalt zur Arbeit in den USA, die dort internationalen Handel treiben oder investieren möchten. Die L-Visa dienen dagegen der Mitarbeiter-Entsendung beziehungsweise Mitarbeiter-Anforderung. Das bedeutet: Benötigt ein US-Unternehmen beispielsweise eine Führungs- oder Fachkraft aus Deutschland, kann dieser Mitarbeiter eventuell mit einem L-Visum in die USA einreisen.
Welche Varianten von E-Visa gibt es?
E-Visa existieren in den Varianten E1 und E2. Das Visum E1 ist das Handelsvisum und das Visum E2 das Investorenvisum. Wer also in den USA einen nicht unerheblichen Handel zwischen den USA und seinem Heimatland organisieren möchte, kann das Visum E1 nutzen. Möchte man dagegen eine nicht unerhebliche Summe in ein bestehendes Unternehmen in den USA investieren, kommt für den Aufenthalt das Visum E2 in Frage.
Welche Voraussetzungen gibt es für E1 Visum?
Mit einem E1 Visum dürfen sich nur Menschen aus Ländern in den USA aufhalten, mit denen die USA einen Handels- und Schifffahrtsvertrag abgeschlossen hat. Solch ein Vertrag besteht beispielsweise zwischen den USA und Deutschland. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass die Handelsgeschäfte in Volumen und Wert beträchtlich sind und dass mindestens 50% des Handels zwischen den USA und dem Heimatland desjenigen realisiert wird, der das Visum erhalten hat.
Wann ist Handel im Sinne des Visum E1 beträchtlich?
Ganz genau lässt sich die Summe nicht bestimmen, ab der ein Handel als beträchtlich gilt und zum Erhalt eines E1-Visums berechtigt. Bisweilen ist von einer Summe ab 100.000, dann wieder ab 200.000€ die Rede. Wichtig ist: Nicht nur der Geldwert der gehandelten Ware zählt, sondern auch die Zahl der Handelstransaktionen. Das bedeutet: Mit dem voraussichtlichen Verkauf von 1.000 Produkten im Gesamtwert von 500.000€ hat man größere Chancen auf ein E1 Visum als mit dem Verkauf von 100 Produkten, die denselben Gesamtwert haben.
Welche Voraussetzungen gibt es für E2 Visum?
Das E2 Visum können nur Menschen aus Ländern erhalten, mit denen die USA einen passenden Vertrag abgeschlossen hat. Das ist bei Deutschland der Fall. Die geplanten Investitionen müssen beträchtlich sein und in ein bereits bestehendes Unternehmen in den USA fließen. Sie dürfen nicht spekulativ sein und der Investor muss für seine Investitionen in die USA kommen.
Muss man als Investor mit E2 Visum ein Projekt komplett alleine finanzieren?
Nein. Man kann eine Mischung aus Eigen- und Fremdkapital wählen, um das anvisierte Projekt zu verwirklichen. Je mehr Eigenkapital man jedoch einbringt, desto größer sind die Chancen auf das E2-Visum.
Wie lange kann man mit einem E-Visum in den USA bleiben?
Mit einem E-Visum kann man zunächst fünf Jahre in den USA bleiben. Allerdings sind nach Ablauf dieser Zeit Verlängerungen von jeweils fünf Jahren möglich. Im Prinzip lässt sich so mit den beiden E-Visa ein lebenslanger Aufenthalt in den USA realisieren.
Was sind L-Visa?
L-Visa sind Visa, die US-Unternehmen beantragen können, um MitarbeiterInnen aus mit ihnen verbundenen Unternehmen im Ausland anzufordern. So kann beispielsweise ein Mutterunternehmen in den USA einen Mitarbeiter aus einem Tochterunternehmen aus Deutschland anfordern. Der Mitarbeiter erhält dann ein L-Visum, kann einreisen und im Mutterkonzern arbeiten. Gleiches ist möglich, wenn ein US-amerikanisches Tochterunternehmen einen Mitarbeiter aus einem deutschen Mutterkonzern anfordert.
Kann jedes Unternehmen jedem anderen Unternehmen in den USA Mitarbeiter entsenden?
Die Verbindung zwischen den beiden Unternehmen muss eng sein, wobei beide allerdings durchaus rechtlich unabhängig voneinander existieren können. Möglich ist beispielsweise eine Entsendung vom Mutterkonzern ins Tochterunternehmen und umgekehrt. Möglich ist auch eine Entsendung in eine US-Filiale.
Welche Varianten der L-Visa gibt es?
Das L-Visum existiert in den Varianten L1 und L2. Das L1-Visum dient dem angeforderten Mitarbeiter als Aufenthaltsberechtigung. Mit dem L2-Visum können sich enge Familienmitglieder des angeforderten Mitarbeiters in den USA aufhalten. Das L1 Visum unterteilt sich nochmals in die Varianten L1a und L1b. Mit dem L1a Visum können Führungskräfte angefordert werden, mit dem L1b Visum spezialisierte Fachkräfte. Sollte eine spezialisierte Fachkraft angefordert werden, die zugleich als Führungskraft in den USA arbeiten soll, ist sowohl ein L1a als auch ein L1b Visum möglich.
Kann sich ein Einzelunternehmer selbst mit L-Visum in die USA entsenden?
Mit der Entsendung eines Mitarbeiters in die USA darf der Betrieb des Unternehmens, aus dem der angeforderte Mitarbeiter stammt, nicht zum Stillstand kommen. Das heißt dann unter anderem: Ein Einzelunternehmer aus Deutschland, der eine Filiale in den USA betreibt, darf sich nicht selbst in diese Filiale entsenden, weil sonst kein Betrieb in Deutschland mehr möglich ist.
Wer darf mit L-Visum in die USA einreisen?
Wer sich mit einem L-Visum in den USA aufhalten darf, hängt von der Art des L-Visums ab. Ein L1a Visum berechtigt Führungskräfte zum Aufenthalt, ein L1b Visum spezialisierte Fachkräfte und ein L2 Visum enge Familienmitglieder von Arbeitskräften, die mit L1a oder L1b Visum in die USA einreisen. Voraussetzung für ein L1a oder L1b Visum ist, dass der jeweilige Mitarbeiter vom US-Unternehmen angefordert wird, das mit dem Unternehmen im Ausland in enger Verbindung steht.
Wer kann L-Visa für MitarbeiterInnen beantragen?
Das Unternehmen, das L-Visa für potenzielle MitarbeiterInnen beantragen kann, ist das US-Unternehmen, das Mitarbeitende aus dem Ausland anfordern möchte.
Welche Voraussetzungen gibt es für L1 und L2 Visa?
Das den Mitarbeiter anfordernde US-Unternehmen sowie das ausländische Unternehmen, aus dem der Mitarbeitende angefordert wird, müssen in enger Verbindung zueinander stehen (z.B. Mutter- und Tochterunternehmen). Der Betrieb im ausländischen Unternehmen darf durch die Entsendung nicht zum Stillstand kommen. Mit L-Visum lassen sich zudem nur Führungs- oder Fachkräfte anfordern. Und noch eins ist wichtig: Der angeforderte Mitarbeiter muss im ausländischen Betrieb in den letzten drei Jahren mindestens zwölf Monate lang als Führungs- oder Fachkraft in Festanstellung gearbeitet haben.
Wie lange gilt ein L-Visum?
Die beiden L1 Visa gelten bis zu drei Jahre lang. Sie können allerdings verlängert werden und zwar bis zu zweimal jeweils für zwei Jahre.
Welche Gebühren werden für ein L-Visum fällig?
Bei einem Antrag auf ein L-Visum werden 190 US-Dollar fällig. Wird das Visum erteilt, zahlt man nochmals eine Sondergebühr von 500 US-Dollar (Stand: Oktober 2014).