Aktuelle US-Einreisebestimmungen für Reisende mit Voraufenthalt in Kuba

Aktuelle US-Einreisebestimmungen für Reisende mit Voraufenthalt in Kuba

Planen Sie eine Reise in die USA und waren Sie nach dem 12. Januar 2021 in Kuba? Dann sollten Sie sich über wichtige Änderungen der US-Einreisebestimmungen informieren, die Ihre Reiseplanung betreffen.

Ausschluss vom ESTA-Programm für Kuba-Reisende

Seit dem 12. Januar 2021 wird Kuba von den USA als Staat eingestuft, der den internationalen Terrorismus unterstützt. Die US-Behörden haben Kuba zusammen mit Nordkorea, Syrien und dem Iran auf die sogenannte SST-Liste (State Sponsors of Terrorism) gesetzt.

Diese Einstufung hat bedeutende Auswirkungen auf die Einreisebestimmungen für Personen, die nach diesem Datum in Kuba waren, egal ob privat oder geschäftlich.

Normalerweise können Staatsbürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz über das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) visumsfrei in die USA reisen. Ein solcher Antrag kann ohne großen Aufwand kurzfristig online gestellt werden. Aktuell qualifizieren sich Personen, die nach dem 12. Januar 2021 in Kuba waren, jedoch nicht mehr für die visumsfreie Einreise über das ESTA-Programm und benötigen ein B-Visum.

Reisende benötigen ein B-Visum

Das B-Visum muss bei der zuständigen US-Botschaft oder dem US-Konsulat (zum Beispiel in Berlin, München, Frankfurt, Bern oder Wien) beantragt werden. Der Antrag auf ein B-Visum ist mit mehr Aufwand, längeren Bearbeitungszeiten und höheren Kosten verbunden als das ESTA-Verfahren.

Anders als ESTA kann ein B-Visum nicht komplett online beantragt werden. Nach Einreichung des Visumsantrags und der Zahlung der Konsulatsgebühren müssen Antragsteller einen persönlichen Interviewtermin beim Konsulat wahrnehmen. Je nach Auslastung der Behörden kann die Wartezeit für einen Termin 1 bis 2 Monate betragen.

Daher sollten Sie gerade den zeitlichen Faktor bei Ihrer Reiseplanung unbedingt berücksichtigen und sich rechtzeitig um das B-Visum kümmern. Es ist auch immer ratsam, Reisepläne flexibel zu gestalten, falls es zu Verzögerungen beim Visumsantrag kommt.

Unterstützung durch ALTON

ALTON kann Sie bei der Beantragung des B-Visums umfassend unterstützen: Von der Sammlung und Prüfung der benötigten Unterlagen über die Erstellung und Einreichung des Visumsantrags bis hin zur Zahlungsabwicklung und Terminvereinbarung beim Konsulat.

Vereinbaren Sie gerne ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit uns!

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