Welche Voraussetzungen gibt es für L1 und L2 Visa?

Das den Mitarbeiter anfordernde US-Unternehmen sowie das ausländische Unternehmen, aus dem der Mitarbeitende angefordert wird, müssen in enger Verbindung zueinander stehen (z.B. Mutter- und Tochterunternehmen). Der Betrieb im ausländischen Unternehmen darf durch die Entsendung nicht zum Stillstand kommen. Mit L-Visum lassen sich zudem nur Führungs- oder Fachkräfte anfordern. Und noch eins ist wichtig: Der angeforderte Mitarbeiter muss im ausländischen Betrieb in den letzten drei Jahren mindestens zwölf Monate lang als Führungs- oder Fachkraft in Festanstellung gearbeitet haben.

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